top of page

AGB

Geschäftsbedingungen VK

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Silver Performance /Auto Rehberg erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

 

§ 1 Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote in Prospekten und Anzeigen usw. sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote ist Auto Rehberg/Silver Performance 30 Kalendertage gebunden.

2. Der Käufer ist sechs Monate an seinen Auftrag gebunden. Die Frist versteht sich dadurch, dass die Zulieferung z. T. aus dem Ausland erfolgt. Der Käufer erkennt die Angemessenheit der Annahme- bzw. Leistungsfrist ausdrücklich an. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Das Gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

4. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen und Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

 

 

 

§ 2 Kaufverträge

1. Die Verträge zwischen Verkäufer und Käufer sind Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Käufers in voller Höhe bestehen. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer Finanzierungsverträge vermittelt hat.

 

 

 

§ 3 Preise, Preisänderungen

1. Sämtliche Preise sind Bruttopreise inkl. 19% MwSt.

2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 3 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des
Verkäufers.

 

 

 

§ 4 Lieferzeiten

1. Der Verkäufer bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät er in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

2. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die der Lieferant trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleichviel ob im Werk des Lieferanten oder bei seinem Unterlieferanten eingetreten. Zum Beispiel Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe. Das Gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Der Lieferant muss dem Abnehmer solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.

3. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

4. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

5. Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.

 

 

 

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

2. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

3. Der Versand erfolgt unfrei ab Lager Unterumbach.

4. Die erweiterte Haftung gemäß §287 BGB wurde ausgeschlossen.

5. Bei Nichtannahme von bestellter Ware berechnet der Verkäufer dem Käufer die entstandenen Übersendungskosten sowie eine Kostenpauschale von 10% für Lagerung und Bearbeitung. Bei Warenrücksendungen durch den Käufer trägt dieser die dadurch anfallenden Versandkosten. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, unfrei zurückgeschickte Ware zurückzunehmen.

 

 

 

6 Gewährleistung & Haftung

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers – insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden des Käufers.

2. Im Falle unserer Haftung treten wir unsere Ansprüche gegen den Lieferanten der jeweiligen Sache ab.

3. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und dem Spediteur / Frachtführer etwaige Schäden unverzüglich anzeigen. Im Übrigen müssen dem Verkäufer alle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind im Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.

4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann eine Vergütung bis zur Höhe des fehlgeschlagenen Betrages gewährt werden.

5. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich grob fahrlässig verursacht wurde.

6. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die TÜV-Abnahme einzelner Liefergegenstände. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für den Einbau von Zubehörteilen, insbesondere auch für etwaige Folgeschäden.

7. Der Kunde ist verpflichtet, 50 km nach der Montage der Räder diese zu überprüfen und mit dem vorgeschriebenen Drehmoment nachzuziehen.

8. Im Falle der Haftung des Verkäufers trägt der Käufer für die haftungsbegründenden Umstände die Beweislast.

9. Die Haftung des Verkäufers wird beschränkt auf den Wert der verkauften Sache, höchstens jedoch auf EUR 25.000,-.

 

 

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Verkäufer und dem Käufer Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in einer laufenden Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes beim Verkäufer.

2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Vorbehaltskäufers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.

3. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts des Verkäufers ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen dem Verkäufer zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

 

§ 8 Zahlung

1. Der Kaufpreis wird sofort bei Warenauslieferung und ohne Skontoabzug fällig. Der Warenversand erfolgt per Rechnung. Wird von vorstehender Zahlungsmodalität abgewichen, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort ohne Abzug zu bezahlen.

2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

3. Unter Abbedingung der § 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen des Käufers erfüllt sind.

4. Ist der Käufer im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 Prozent zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

5. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellten, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Im Falle des Verzuges des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, für jedes Mahnschreiben Mahnspesen in Höhe von EUR 3,- zu verlangen.

7. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig gestellt ist.

 

 

 

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Lieferanten. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird durch den Sitz des Verkäufers bestimmt.

 

 

 

§ 10 Verpackung

1. Der Verkäufer nimmt die von ihm verwendete Verpackung zurück, soweit er hierzu verpflichtet ist.

2. Die vom Verkäufer verwendete Transportverpackung nimmt dieser an seinem Sitz in Unterumbach kostenfrei zurück.

3. Der Verkäufer ist nur zur Rücknahme solcher Verpackung verpflichtet, die unverschmutzt und trocken ist und die nicht mit anderem Müll vermischt angeliefert wird.

4. Eventuell anfallende Transportkosten für den Rücktransport der Transportverpackung trägt der Käufer.

5. Gleiches gilt ab dem 1.1.1993 für Verkaufsverpackung.

 

 

 

§ 11 Teilunwirksamkeit

1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

 

 

zu § 14 Abs. 1 und 3 Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform z. B. Brief, Fax, E-Mail oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Auto Rehberg, an der Ziegelei 25a, 45721 Haltern am See, email: info@autorehberg.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen z. B. Zinsen herauszugeben). Kann der Käufer dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem der Käufer die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind (auf Kosten und Gefahr des Verkäufers) zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt.) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.

 

 

 

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Erreichbar wird die OS-Plattform unter folgendem Link sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail Adresse: info@autorehberg.de

 

 

 

 

Geschäftsbedingungen EK

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Silver Performance erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

 

§ 1 Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote in Prospekten und Anzeigen usw. sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote ist die Asch Motorsport GmbH 30 Kalendertage gebunden.

2. Der Käufer ist sechs Monate an seinen Auftrag gebunden. Die Frist versteht sich dadurch, dass die Zulieferung z. T. aus dem Ausland erfolgt. Der Käufer erkennt die Angemessenheit der Annahme- bzw. Leistungsfrist ausdrücklich an. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Das Gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

4. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen und Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

 

 

 

§ 2 Kaufverträge

1. Die Verträge zwischen Verkäufer und Käufer sind Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Käufers in voller Höhe bestehen. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer Finanzierungsverträge vermittelt hat.

 

 

 

§ 3 Preise, Preisänderungen

1. Sämtliche Preise sind Nettopreise für Wiederverkäufer zzgl. 19% MwSt.

2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 3 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.

 

 

 

§ 4 Lieferzeiten

1. Der Verkäufer bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät er in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

2. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die der Lieferant trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleichviel ob im Werk des Lieferanten oder bei seinem Unterlieferanten eingetreten. Zum Beispiel Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe. Das Gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Der Lieferant muss dem Abnehmer solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.

3. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

4. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

5. Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.

 

 

 

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

2. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

3. Der Versand erfolgt unfrei ab Lager Haltern am See

4. Die erweiterte Haftung gemäß §287 BGB wurde ausgeschlossen.

5. Bei Nichtannahme von bestellter Ware berechnet der Verkäufer dem Käufer die entstandenen Übersendungskosten sowie eine Kostenpauschale von 10% für Lagerung und Bearbeitung. Bei Warenrücksendungen durch den Käufer trägt dieser die dadurch anfallenden Versandkosten. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, unfrei zurückgeschickte Ware zurückzunehmen.

 

 

 

§ 6 Gewährleistung

1. Ansprüche wegen Sachmängeln gegen den Verkäufer verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Aus- oder Ablieferung des Kaufgegenstandes.

2. Der Käufer muss die Ware unverzüglich nach Erhalt überprüfen und auf Transportschäden untersuchen. Solche werden dem Spediteur/Frachtführer sofort angezeigt. Im Übrigen müssen dem Verkäufer alle Mängel sofort,spätestens jedoch sieben Tage nach Lieferung, schriftlich angezeigt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind im Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

3. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Bei der Wahl des Gewährleistungsrechts ist stets das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Im Falle einer Nachbesserung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen, soweit sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

4. Setzt der Käufer eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 20 Tage sein darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist binnen weiterer 14 Tage dazu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Unterbleibt eine fristgemäße Erklärung, erlischt sein Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt besteht daneben kein Schadensersatzanspruch wegen Sachmangels. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach ordnungsgemäß gesetzter Frist fehl, so kann eine Vergütung nur bis zur Höhe des fehlgeschlagenen Betrages gewährt werden.

5. Die Beseitigung von Mängeln kann verweigert werden, wenn der Unternehmer eigenen wesentlichen Vertragspflichten, hinsichtlich deren er vorleistungspflichtig ist, nicht nachkommt oder wenn er außerstande ist, nach Mängelbeseitigung zu zahlen. Letzteres wird widerleglich vermutet, wenn er hinsichtlich desselben oder eines anderen Geschäfts der Vertragspartner mit über 5.000,00 EUR ungeachtet mindestens zweier fristgebundener Mahnungen in Zahlungsverzug ist.

6. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gleiches gilt bei unerheblichen Abweichungen der vereinbarten Beschaffenheit oder Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder besonderer äußerer Einflüsse bestehen, die im Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Im Falle eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montage beruht, ist der Verkäufer nicht zur Gewährleistung verpflichtet, unabhängig davon, ob die Montag fachkundig durchgeführt wurde oder nicht.

7. Sachmängelansprüche bestehen insbesondere nicht, wenn
a. das entsprechende Fahrzeug auf der Rennstrecke verwendet wird und so das das Fahrzeug sowie der Kaufgegenstand erheblichen Belastungen ausgesetzt wird;
b. das entsprechende Fahrzeug unsachgemäß behandelt wird;
c. der Schaden darauf beruht, dass der Käufer ungenügende oder unrichtige Angaben über seine Betriebsverhältnisse macht;
d. der Käufer beim Verkauf von Felgen bzw. Rädern nicht nach 50 Kilometern ab Montage der Felgen bzw. Räder diese überprüft sowie mit dem richtigen Drehmoment nachzieht.
e. durch den Verkäufer nicht genehmigte Änderungen z.B. am Motorenmanagement, Achsübersetzung usw. durch den Käufer bzw. von einem durch diesen Beauftragten vorgenommen werden.

8. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die TÜV-Abnahme des Kaufgegenstandes und haftet demnach nicht bei verweigerter TÜV-Abnahme.

9. Der Käufer vereinbart mit dem Verkäufer, dass als Beschaffenheit nur die Bezeichnungen und Spezifikationen (vgl. § 1 Nr. 4) gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

10. Erklärungen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertrag (Leistungsbeschreibung, Bezugnahme auf DIN, usw.) beinhalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Die Übernahme einer Garantie bedarf stets der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Verkäufers.

 

 

 

§ 7 Haftung

1. Die Haftung des Verkäufers, die eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

2. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet der Verkäufer grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Der Schadensersatzanspruch ist begrenzt auf den Wert der Kaufsache; höchstens jedoch auf 25.000,00 EUR. Falls der Käufer eine den entsprechenden Schaden übernehmende Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) abgeschlossen hat, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, etwa höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Dies gilt jedoch nicht, wenn dieser Schaden den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden übersteigt.

3. Die Haftung für Schäden des Vertragsgegenstandes an anderen Rechtsgütern des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch bei Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

4. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für durch grobe Fahrlässigkeit von den vorstehend bezeichneten Personen verursachte Schäden gilt Haftungsbegrenzung des Verkäufers entsprechend.

5. Der Käufer trägt für alle haftungsbegründenden Tatsachen nach erfolgter Abnahme die Beweislast.

 

 

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Verkäufer und dem Käufer Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in einer laufenden Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes beim Verkäufer.

2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte desVorbehaltskäufers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.

3. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts des Verkäufers ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen dem Verkäufer zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

 

 

 

§ 9 Zahlung

1. Der Kaufpreis wird sofort bei Warenauslieferung und ohne Skontoabzug fällig. Der Warenversand erfolgt per Nachnahme. Wird von vorstehender Zahlungsmodalität abgewichen, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort ohne Abzug zu bezahlen.

2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

3. Unter Abbedingung der § 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen des Käufers erfüllt sind.

4. Ist der Käufer im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 Prozent zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

5. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellten, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Im Falle des Verzuges des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, für jedes Mahnschreiben Mahnspesen in Höhe von EUR 3,- zu verlangen.

7. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig gestellt ist.

 

 

 

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Lieferanten. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird durch den Sitz des Verkäufers bestimmt.

 

 

 

§ 11 Verpackung

1. Der Verkäufer nimmt die von ihm verwendete Verpackung zurück, soweit er hierzu verpflichtet ist.

2. Die vom Verkäufer verwendete Transportverpackung nimmt dieser an seinem Sitz in Unterumbach kostenfrei zurück.

3. Der Verkäufer ist nur zur Rücknahme solcher Verpackung verpflichtet, die unverschmutzt und trocken ist und die nicht mit anderem Müll vermischt angeliefert wird.

4. Eventuell anfallende Transportkosten für den Rücktransport der Transportverpackung trägt der Käufer.

5. Gleiches gilt ab dem 1.1.1993 für Verkaufsverpackung.

 

 

 

§ 12 Teilunwirksamkeit

1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

 

 

zu § 15 Abs. 1 und 3 Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform z. B. Brief, Fax, E-Mail oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Auto Rehberg
an der Ziegelei 25a, 45721 Haltern am See / Deutschland

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen z. B. Zinsen herauszugeben). Kann der Käufer dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem der Käufer die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind (auf Kosten und Gefahr des Verkäufers) zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt.) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.

 

 

 

 

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen.
Erreichbar wird die OS-Plattform unter folgendem Link sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr

bottom of page